Richtlinie
Eckdatenblatt
ERP-Bremer Förderkredit KMU
Stand April 2022
Die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven fördert kleine und mittelständische Unternehmen in Ihrem Gründungs- oder Wachstumsprozess durch günstige, risikogerechte Zinssätze mit einer Zinsbindung von bis zu10 Jahren für Vorhaben im Land Bremen.
Die BAB nutzt die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der KfW und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte, z.B. verlängerte bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Zusätzlich bietet die BAB eine Haftungsfreistellung von 50% für Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Form des ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU).
Die Förderkredite unterliegen grundsätzlich den gültigen Programmbedingungen gemäß KfW-Merkblatt „ERP-Förderkredit KMU“ (Programm-Nr. 365), sofern hier nichts Abweichendes geregelt ist. Sie werden nach den Allgemeine Bestimmungen der BAB für den ERP-Bremer Förderkredit KMU gewährt. Die Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln der KfW finden für den ERP-BFK KMU Anwendung.
Alle Informationen, die Antragsunterlagen und die aktuelle Konditionenübersicht zum Förderprogramm finden Sie auf „www.BAB-bremen.de“.
1. Die Eckdaten des Programms
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.
Wie wird gefördert?
Mit zinsgünstigen Krediten:
- Förderdarlehen bis 5 Mio.EUR pro Vorhaben
- Förderung bis 100% der förderfähigen Kosten
- Darlehenslaufzeit bis 20 Jahre
- Maximale Zinsbindung von 10 Jahren
- Vergabe über die Hausbank an den Kunden
- Optionale Haftungsfreistellung von 50%
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligungen
2. Antragsstellung
Der Antrag ist von Ihnen direkt bei einer frei wählbaren Hausbank vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die BAB gewährt den Kredit nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von Ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen.
Was ist zu beachten?
- Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrages
- Die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Zusage.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 9 Monaten nach dem Zusagedatum der BAB eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
- Die Tilgung erfolgt in vierteljährigen gleich hohen Raten
- Günstiger unternehmensalterabhängiger Zinssatz in Bremen und Bremerhaven als Regionalfördergebiet
- Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen
- Die Förderung wird als so genannte De-minimis-Beihilfe gewährt (siehe Informationsblatt De-minimis-Regel)
Da es sich hier um zusammengefasste Eckdaten handelt, empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Planung ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der BAB bzw. Ihrer Hausbank.
4. Kontakt
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
T +49(0)421 361 83573
www.BAB-bremen.de