Förderprogramm

ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Domshof 14/15

28195 Bremen

Weiterführende Links:
Informationen zum ERP-Bremer Förderkredit KMU (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt junge und etablierte Unternehmen bei der langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen. Hierbei werden die Mittel des KfW-Förderkredit KMU genutzt und zusätzlich vergünstigt.

Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahmen und Beteiligungen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) pro Vorhaben. Sie können damit bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare der Bremer Aufbau-Bank (seihe weiterführende Links). 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • mehrheitlich in Privatbesitz befindliche juristische Personen und
  • rechtsfähige Personengesellschaften,

die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Investitionen im Land Bremen tätigen.
  • Ihre Investitionen müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Rechtsgrundlage

Service
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