Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Bremen
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Langenstraße 2-4
28195 Bremen
- Weiterführende Links:
- Liquiditätshilfen
Liquiditätshilfen
Ziel und Gegenstand
Das Land Bremen gewährt zur Stabilisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen Kredite für Vorhaben, deren Durchführung aufgrund fehlender Bereitschaft der Kreditwirtschaft zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs gefährdet ist.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen haben.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss Arbeitsplatz schaffende oder Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen im Land Bremen durchführen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1 Mio. EUR.
Laufzeit und Zinssatz sind abhängig von der Art des Vorhabens.
Antragsverfahren
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die jeweilige Hausbank zu stellen.
Quelle
Informationen der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Stand Februar 2022.
Wichtige Hinweise
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.