Förderprogramm

Modernisierungskredite Rund ums Haus

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Abteilung Wohnraumförderung/Durchleitungskredite

Domshof 14/15

28195 Bremen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um klimafreundliches, altersgerechtes und sicheres Wohnen zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) fördert Sie als Privatperson oder Wohnungseigentümergemeinschaft mit Unterstützung der KfW Bankengruppe bei Investitionen in Ihr Wohneigentum.

Die Förderung erhalten Sie für Investitionen in

  • die energetische Sanierung,
  • die barrierearme oder barrierefreie Modernisierung sowie
  • in den Einbruchsschutz.

Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für

  • die Modernisierung der Grundstücksentwässerung und des Trinkwassernetzes,
  • die ökologische Regenwassernutzung und
  • den Schutz gegen Überflutung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt für Privatpersonen bis zu 100 Prozent und für Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Als Privatperson können Sie einmalig bis zu EUR 50.000 und als Wohnungseigentümergemeinschaft bis zu EUR 750.000 je Objekt beziehungsweise bis zu EUR 50.000 je Wohneinheit beantragen.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Abteilung Wohnraumförderung/Durchleitungskredite.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen mit Wohnungseigentum und
  • Wohnungseigentümergemeinschaften.

Sie müssen mit Ihrer Maßnahme die aktuellen technischen Anforderungen erfüllen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme sichern.

Maßnahmen zur energetischen Sanierungen müssen Sie durch eine Energieberatung begleiten lassen.

Ihre Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zur Barrierereduzierung oder Herstellung von Barrierefreiheit sowie zum Einbruchschutz müssen die aktuellen Anforderungen der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren – Kredit beziehungsweise Altersgerecht Umbauen erfüllen.

Für Maßnahmen zur Kanalsanierungen müssen Sie vorab eine Kanalprüfung durchführen. Dafür können Sie ein Zuschussprogramm der Freien Hansestadt Bremen in Anspruch nehmen.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt außerdem:

  • Sie benötigen einen bestandskräftigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft über Ihr Vorhaben und über die Finanzierung.
  • Ihr Verwalter muss zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre bestellt sein.
  • Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst nach Genehmigung der Förderung beginnen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Modernisierungskredite Rund ums Haus
– Förderung für Eigentümer und WEG –

Eckdatenblatt, Stand Juli 2020

Die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bietet auf einfachem Weg zinsgünstige Darlehen „Rund ums Haus“ für Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) an.

Durch diese Finanzierung unterstützt die BAB sowohl den Klimaschutz als auch Maßnahmen, die aufgrund des demographischen Wandels erforderlich werden, die Sicherheit erhöhen oder die das häusliche Wasser nach Plan gestalten.

Alle Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm finden Sie auf www.BAB-bremen.de oder können unter den angegebenen Kontaktdaten direkt bei uns angefordert werden.

1. Die Eckdaten des Programms

Wer wird gefördert?

Privatpersonen mit Wohneigentum und WEG

Wie wird gefördert?

Mit zinsgünstigen Krediten:

  • Annuitätendarlehen bis zu 50.000 EUR, bei WEG 50.000 EUR je Wohneinheit (WE) – max. 750.000 EUR

  • Verzicht auf Grundschuldeintragung

  • Förderung bis 100% der förderfähigen Kosten, bei WEG bis 90%

  • Darlehenslaufzeit bis 10 Jahre

  • Vergabe direkt an die Eigentümer, bei WEG direkt über den Verwalter

  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen

Die aktuellen Konditionen für die einzelnen Programmbereiche finden Sie auf unserer Internetseite.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Modernisierung von Wohneigentum. Das Förderprogramm Rund ums Haus gliedert sich in die vier Programmbereiche:

  • Energieeffizient Sanieren

  • Altersgerecht Umbauen/Barrierefreiheit

  • Einbruchschutz

  • Wasser nach Plan: vom Dach bis zum Kanal

Bei einigen Programmbereichen werden auch Mittel der KfW durchgeleitet.

Nähere Informationen zu den Programmbereichen finden Sie auf der Rückseite.

2. Antragsstellung

Vor Beginn der Maßnahme ist der Antrag bei uns, der BAB, zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Nach dem Einreichen und der Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen, erhalten Sie ggf. eine Darlehenszusage und können mit der Maßnahme beginnen.

Der Mittelabruf kann zu 100% oder in Teilbeiträgen erfolgen. Nach der Maßnahmendurchführung muss die entsprechende Mittelverwendung nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass Abruf- und Nachweisfristen eingehalten werden müssen.

3. Was ist zu beachten?

Über die Förderprogramme können einmalig 50.000 EUR bzw. bei WEG 50.000 EUR je WE beantragt werden, entweder für einen Programmbereich oder einen Mix der verschiedenen Programmbereiche.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist. Die technischen Mindestanforderungen der einzelnen Programmbereiche finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite.

4. Kontakt

Da es sich hier um zusammengefasste Eckdaten handelt, empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Planung einen Beratungstermin mit unserer Fachabteilung zu vereinbaren.

Zur optimalen Ausschöpfung sämtlicher in Bremen verfügbaren Fördermöglichkeiten fragen Sie gerne auch nach einer Beratung durch unseren Förderlotsen.

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Abteilung Wohnraumförderung/Durchleitungskredite
T +49(0) 421 9600-454
F +49(0) 421 9600-840
www.BAB-bremen.de
Hausanschrift:
Domshof 14/15
28195 Bremen

5. Besonderheiten der Programmbereiche Wasser nach Plan:

vom Dach bis zum Kanal
– Trockene Keller, reines Trinkwasser –

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen ...

  • zum Schutz vor Kanalrückstau, z.B. Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen

  • zur Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen

  • zum Schutz vor Oberflächenwasser, z.B. bei Starkregen

  • zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung, z.B. Dachbegrünung, Regenwassernutzung oder Entsiegelung

  • zur Sanierung von Trinkwasserinstallationen, z.B. Austausch von Bleileitungen

  • zur Abdichtung von Kellerwänden

  • zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Keller

Besonderheiten:

  • Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

  • Bei Kanalsanierungen ist vorab eine Kanalprüfung erforderlich, hierfür gibt es ein Zuschussprogramm der Freien Hansestadt Bremen

Energieeffizient Sanieren
– Kosten sparen Umwelt schonen –

Was wird gefördert?

Gefördert wird unter anderem ...

  • die Optimierung des Heizungssystems, Nah- und Fernwärme und der Austausch bei KfW-Effizienzhäusern

  • die Erneuerung von Fenstern und Außentüren

  • die Dämmung von z.B. Wänden, Dachflächen und Geschossdecken

  • der Einbau von Lüftungsanlagen

Besonderheiten:

  • Durchleitung der KfW-Förderdarlehen (151/152): Energieeffizient Sanieren

  • Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu erfüllen

  • Tilgungszuschuss auf die Darlehenssumme in verschiedenen Stufen ab 20%

  • Die Einbindung eines von der KfW zertifizierten Energieeffizienzexperten ist notwendig. Eine Liste finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de

  • Nicht kombinierbar mit der steuerlichen Förderung nach §35a Abs. 3 EStG (Handwerksleistungen)

  • Zuschuss zur energetischen Fachberatung (Direkt bei der KfW zu beantragen, KfW 431)

Altersgerechter Umbau
– Barrieren ab-, Perspektiven aufbauen –

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen ...

  • an Außenanlagen, z.B. Wege und Stellplätze

  • an Eingangsbereichen, z.B. Haustüren

  • zur vertikalen Erschließung, z.B. Rampen, Treppen, Treppenlifte und Aufzüge

  • zur Anpassung der Raumgeometrie, z.B. Schwellenbeseitigung, Innentürverbreiterung und Raumgrößenanpassung

  • an Sanitärräumen, z.B. bodengleiche Duschen und Halterungsstützen

  • für Assistenzsysteme, z.B. Notrufsysteme oder Gegensprechanlagen mit Videosystem

Besonderheiten:

  • Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen

  • Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu erfüllen

  • Nicht kombinierbar mit der steuerlichen Förderung nach §35a Abs. 3 EStG (Handwerksleistungen)

Einbruchsschutz
– Schützen Sie Ihr Zuhause –

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem ...

  • einbruchhemmende Türen, z.B. Nachrüsten mit Zusatzschlössern

  • einbruchhemmende Fenster, z.B. Nachrüsten mit abschließbaren Fenstergriffen

  • Einbau einbruchhemmender Rollläden oder Gitter

  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Besonderheiten:

  • Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen

  • Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu erfüllen

  • Nicht kombinierbar mit der steuerlichen Förderung nach §35a Abs. 3 EStG (Handwerksleistungen)

Nähere Informationen zu den aktuellen Voraussetzungen der KfW finden Sie auf www.kfw.de

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