Richtlinie
Modernisierungskredite Rund ums Haus
– Förderung für Eigentümer und WEG –
Eckdatenblatt, Stand Juli 2020
Die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bietet auf einfachem Weg zinsgünstige Darlehen „Rund ums Haus“ für Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) an.
Durch diese Finanzierung unterstützt die BAB sowohl den Klimaschutz als auch Maßnahmen, die aufgrund des demographischen Wandels erforderlich werden, die Sicherheit erhöhen oder die das häusliche Wasser nach Plan gestalten.
Alle Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm finden Sie auf www.BAB-bremen.de oder können unter den angegebenen Kontaktdaten direkt bei uns angefordert werden.
1. Die Eckdaten des Programms
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Wohneigentum und WEG
Wie wird gefördert?
Mit zinsgünstigen Krediten:
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Annuitätendarlehen bis zu 50.000 EUR, bei WEG 50.000 EUR je Wohneinheit (WE) – max. 750.000 EUR
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Verzicht auf Grundschuldeintragung
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Förderung bis 100% der förderfähigen Kosten, bei WEG bis 90%
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Darlehenslaufzeit bis 10 Jahre
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Vergabe direkt an die Eigentümer, bei WEG direkt über den Verwalter
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Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
Die aktuellen Konditionen für die einzelnen Programmbereiche finden Sie auf unserer Internetseite.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Modernisierung von Wohneigentum. Das Förderprogramm Rund ums Haus gliedert sich in die vier Programmbereiche:
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Energieeffizient Sanieren
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Altersgerecht Umbauen/Barrierefreiheit
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Einbruchschutz
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Wasser nach Plan: vom Dach bis zum Kanal
Bei einigen Programmbereichen werden auch Mittel der KfW durchgeleitet.
Nähere Informationen zu den Programmbereichen finden Sie auf der Rückseite.
2. Antragsstellung
Vor Beginn der Maßnahme ist der Antrag bei uns, der BAB, zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Nach dem Einreichen und der Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen, erhalten Sie ggf. eine Darlehenszusage und können mit der Maßnahme beginnen.
Der Mittelabruf kann zu 100% oder in Teilbeiträgen erfolgen. Nach der Maßnahmendurchführung muss die entsprechende Mittelverwendung nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass Abruf- und Nachweisfristen eingehalten werden müssen.
3. Was ist zu beachten?
Über die Förderprogramme können einmalig 50.000 EUR bzw. bei WEG 50.000 EUR je WE beantragt werden, entweder für einen Programmbereich oder einen Mix der verschiedenen Programmbereiche.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist. Die technischen Mindestanforderungen der einzelnen Programmbereiche finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite.
4. Kontakt
Da es sich hier um zusammengefasste Eckdaten handelt, empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Planung einen Beratungstermin mit unserer Fachabteilung zu vereinbaren.
Zur optimalen Ausschöpfung sämtlicher in Bremen verfügbaren Fördermöglichkeiten fragen Sie gerne auch nach einer Beratung durch unseren Förderlotsen.
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Abteilung Wohnraumförderung/Durchleitungskredite
T +49(0) 421 9600-454
F +49(0) 421 9600-840
www.BAB-bremen.de
Hausanschrift:
Domshof 14/15
28195 Bremen
5. Besonderheiten der Programmbereiche Wasser nach Plan:
vom Dach bis zum Kanal
– Trockene Keller, reines Trinkwasser –
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen ...
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zum Schutz vor Kanalrückstau, z.B. Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen
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zur Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen
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zum Schutz vor Oberflächenwasser, z.B. bei Starkregen
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zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung, z.B. Dachbegrünung, Regenwassernutzung oder Entsiegelung
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zur Sanierung von Trinkwasserinstallationen, z.B. Austausch von Bleileitungen
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zur Abdichtung von Kellerwänden
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zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Keller
Besonderheiten:
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Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
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Bei Kanalsanierungen ist vorab eine Kanalprüfung erforderlich, hierfür gibt es ein Zuschussprogramm der Freien Hansestadt Bremen
Energieeffizient Sanieren
– Kosten sparen Umwelt schonen –
Was wird gefördert?
Gefördert wird unter anderem ...
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die Optimierung des Heizungssystems, Nah- und Fernwärme und der Austausch bei KfW-Effizienzhäusern
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die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
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die Dämmung von z.B. Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
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der Einbau von Lüftungsanlagen
Besonderheiten:
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Durchleitung der KfW-Förderdarlehen (151/152): Energieeffizient Sanieren
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Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu erfüllen
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Tilgungszuschuss auf die Darlehenssumme in verschiedenen Stufen ab 20%
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Die Einbindung eines von der KfW zertifizierten Energieeffizienzexperten ist notwendig. Eine Liste finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de
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Nicht kombinierbar mit der steuerlichen Förderung nach §35a Abs. 3 EStG (Handwerksleistungen)
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Zuschuss zur energetischen Fachberatung (Direkt bei der KfW zu beantragen, KfW 431)
Altersgerechter Umbau
– Barrieren ab-, Perspektiven aufbauen –
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen ...
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an Außenanlagen, z.B. Wege und Stellplätze
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an Eingangsbereichen, z.B. Haustüren
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zur vertikalen Erschließung, z.B. Rampen, Treppen, Treppenlifte und Aufzüge
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zur Anpassung der Raumgeometrie, z.B. Schwellenbeseitigung, Innentürverbreiterung und Raumgrößenanpassung
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an Sanitärräumen, z.B. bodengleiche Duschen und Halterungsstützen
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für Assistenzsysteme, z.B. Notrufsysteme oder Gegensprechanlagen mit Videosystem
Besonderheiten:
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Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen
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Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu erfüllen
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Nicht kombinierbar mit der steuerlichen Förderung nach §35a Abs. 3 EStG (Handwerksleistungen)
Einbruchsschutz
– Schützen Sie Ihr Zuhause –
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem ...
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einbruchhemmende Türen, z.B. Nachrüsten mit Zusatzschlössern
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einbruchhemmende Fenster, z.B. Nachrüsten mit abschließbaren Fenstergriffen
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Einbau einbruchhemmender Rollläden oder Gitter
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Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Besonderheiten:
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Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen
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Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu erfüllen
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Nicht kombinierbar mit der steuerlichen Förderung nach §35a Abs. 3 EStG (Handwerksleistungen)
Nähere Informationen zu den aktuellen Voraussetzungen der KfW finden Sie auf www.kfw.de