Förderprogramm

Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Domshof 14/15

28195 Bremen

Weiterführende Links:
Informationen zum Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) (externer Link) Informationen zu Förderungen der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Volltext

Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen durchführen möchten.

Sie erhalten eine Förderung für:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Innovationscluster
  • Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist je nach Vorhaben ein- oder zweistufig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben.
  • Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben,
  • Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden,
  • Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,
  • Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.

Rechtsgrundlage

Service
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