Förderprogramm

Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz – Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Bahnhofsplatz 29

28195 Bremen

Weiterführende Links:
Fonds für Innovation und Strukturverbesserung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Bremen in die ambulante Versorgung Pflegebedürftiger investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Bremen unterstützt Sie im Bereich der ambulanten Pflege und der ergänzenden Pflegeformen.

Sie erhalten vor allem für folgende Projekte einen Zuschuss:

  • Weiterentwicklung bestehender Pflegeangebote,
  • Entwicklung innovativer pflegerischer Angebote,
  • Verbesserung der Wohnsituation und Versorgung für pflegebedürftige Menschen,
  • Vernetzung der teilstationären, ambulanten und Kurzzeitpflege,
  • Beseitigung von Defiziten bei der ambulanten, teilstationären und Kurzzeitpflege,
  • bautechnische Anpassung von unterstützenden Wohnformen,
  • Einrichtungen generationenverbindender Angebote,
  • Öffnung von Angeboten der offenen Altenhilfe und von Orten der öffentlichen Begegnung, wie Bürgerhäusern, für pflegebedürftige Menschen.

Bis zu einer Höhe von EUR 5.000 für Einzelprojekte kann die zuständige Behörde ohne Anhörung des Fondsbeirats entscheiden.

Stellen Sie Ihren Antrag Sie vor Beginn des Vorhabens

  • bis spätestens 30.9. für eine Förderung ab 1.1. des Folgejahres und
  • bis spätestens 31.3. für eine Förderung ab 1.7. des laufenden Jahres

an die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.

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