Förderprogramm

Wachstums- und Ergänzungsfinanzierungen

Förderart:
Bürgschaft, Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Domshof 14/15

28195 Bremen

Weiterführende Links:
Informationen zur Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Land Bremen fördert Ihr Unternehmenswachstum durch zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. 

Volltext

Die Finanzierung durch die Hausbank wird ergänzt durch die Bremer Aufbau-Bank (BAB) mit Krediten oder Bürgschaften vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen und andere wirtschaftliche Aktivitäten.

Ziel ist es, das Wachstum der gewerblichen Wirtschaft in Bremen zu unterstützen. Es muss ein Landesinteresse gegeben sein. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens oder einer Bürgschaft.

Die Höhe des Darlehens beziehungsweise der Bürgschaft beträgt maximal 50 % des Hausbankkredites. Der BAB-Anteil beträgt mindestens 150.000 EUR.

Bei Bürgschaften an kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU unter 1,25 Millionen EUR (1.250.000 EUR) ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen. Eine Kreditvergabe erfolgt nicht im Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten. Bestehende Verbindlichkeiten werden nicht übernommen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens formlos durch die Hausbank zu stellen bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Die Bremer Aufbau-Bank übernimmt keine Hausbankfunktion, arbeitet aber eng mit der Hausbank zusammen.

weitere Informationen

Die Darlehen sind mit KfW-Programmen kombinierbar.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Information der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Stand August 2026

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