Förderprogramm

Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Freie Hansestadt Bremen

Ansprechpunkt:

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Langenstraße 2-4

28195 Bremen

Weiterführende Links:
Modernisierungskredite für Mietwohnungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Mietwohnungen modernisieren und an Personen vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Volltext

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Ihr Vorhaben zur Modernisierung von Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

Sie erhalten die Förderung für die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 Mietwohnungen.

Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind insbesondere:

  • Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete,
  • Gebiete des Programms „Wohnen in Nachbarschaften“,
  • Baulücken, Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen,
  • Gewerbe- oder gegebenenfalls Industriebrachen.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 55.000 und die Höhe des Kostenzuschusses EUR 15.000 je Wohneinheit, jedoch höchstens 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie vor Baubeginn formlos die Einbeziehung in das Wohnraumförderprogramm bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Prüfung der Förderungswürdigkeit an. Im 2. Schritt richten Sie Ihren Antrag nach Aufnahme in das Programm an die Bremer Aufbau-Bank GmbH.

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