Förderprogramm

Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Bremen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Ansprechpunkt:

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Hinrich-Schmalfeldt-Straße

Verwaltungszentrum (Stadthäuser 1 – 6)

27524 Bremerhaven

Weiterführende Links:
Informationen zu den Stadtteilkonferenzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.

Volltext

Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

  • Ihren Antrag auf Zuwendungen können Sie online einreichen.
  • Nutzen Sie dafür den Onlinedienst unter „Formulare“ – „Antrag auf Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“
  • Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes und
    übermitteln den Antrag digital an die Magistratskanzlei.

Fristen

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. März eines Folgejahres vorzulegen.

rechtliche Voraussetzungen

Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn

  • am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht,
  • die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist,
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

§§ 23 und 44 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
vom: 25.05.1971
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen
Brem.GBl. 1971, S. 143
zuletzt geändert durch: Gesetz vom 13.11.2024 (Brem.GBl. S. 1036)
in der jeweils gültigen Fassung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften

Weblink zur Haushaltsordnung

Rahmenrichtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung
Dienstanweisung für das Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren von kommunalen Zuwendungen in der Stadtverwaltung Bremerhaven
vom: 22.09.2023
Magistrat der Stadt Bremerhaven

Weblink zur Rahmenrichtlinie

Service
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