Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Privatperson, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Kultur und Medien
Denkmalschutzamt

Große Bleichen 30

20354 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen (externer Link) Website des Hamburger Denkmalschutzamts (externer Link)

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Anträge können zu den jeweils genannten Fristen eingereicht werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, nicht berrierefrei)

Service
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