Förderprogramm

Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm)

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Stipendienprogramm IFB – Anerkennung Berufsabschlüsse IFB Stipendienprogramm – Berufsausbildung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg einen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen, eine Teilzeitausbildung absolvieren oder Ihre Ausbildung nicht anderweitig gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt Sie dabei, Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen als gleichwertig in Deutschland anerkennen zu lassen. Darüber hinaus unterstützt die Hansestadt Sie bei Ihrer Ausbildung, wenn Sie wegen einer Teilzeitausbildung größeren finanziellen Bedarf haben oder wegen Ihres Alters oder Ihrer Nationalität von Förderungen des Bundes ausgeschlossen sind.

Beim Anerkennungsverfahren erhalten Sie Zuwendungen für

  • Übersetzungen, Gebühren und Auslagen,
  • Ausgleichsmaßnahmen bei reglementierten Berufen oder vergleichbare Maßnahmen bei nicht reglementierten Berufen,
  • Sprachkurse,
  • die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium).

Bei einer Berufsausbildung erhalten Sie die Förderung für

  • Kurs- oder Schulgebühren,
  • Kinderbetreuung,
  • die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium).

Sie erhalten die Förderung als Stipendium, Zuschuss oder zinsloses Darlehen.

Die Höhe des Stipendiums hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Sie richtet sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und berücksichtigt Ihr Einkommen bei der Antragstellung. Bei einem Anerkennungsverfahren erhalten Sie das Stipendium für höchstens 3 Jahre, bei einer Berufsausbildung höchstens für die Dauer der Ausbildung.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu EUR 4.000 betragen. Zusätzlich können Sie ein Darlehen von bis zu EUR 6.000 (gegebenenfalls bis zu EUR 10.000) bekommen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00 für Zuschüsse und bei EUR 300,00 für Darlehen. Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Die Förderung beantragen Sie bitte jeweils vor Beginn des Vorhabens

  • für das Anerkennungsverfahren beim Diakonischen Werk Hamburg,
  • für eine Berufsausbildung bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
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