Kurztext
Wenn Sie Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Ankauf von Belegungsbindungen an Mietwohnungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.
Für die Belegung einer Mietwohnung mit einem vordringlich wohnungssuchenden Haushalt können Sie einen Mietzuschuss erhalten.
Sie erhalten einen je nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelten Zuschuss bei Erwerb von einmaligen oder langfristigen Belegungsrechten von 20 Jahren Bindung. Näheres zur Höhe entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.