Förderprogramm

Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zum Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Ankauf von Belegungsbindungen an Mietwohnungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.

Für die Belegung einer Mietwohnung mit einem vordringlich wohnungssuchenden Haushalt können Sie einen Mietzuschuss erhalten.

Sie erhalten einen je nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelten Zuschuss bei Erwerb von einmaligen oder langfristigen Belegungsrechten von 20 Jahren Bindung. Näheres zur Höhe entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.

  • Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen.
  • Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein.
  • Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden.
  • Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Förderrichtlinie für den Ankauf von WA-Belegungsbindungen im ungebundenen Wohnungsbestand
Gültig ab 01.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Service
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