Förderprogramm

Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Ansprechpunkt:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Projekt- und Zuwendungssteuerung AI 43

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

Weiterführende Links:
Integrationsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Projekten, Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen mit regionalem Bezug (Hamburg), die der interkulturellen Öffnung dienen und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben fördern.

Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte von Migrantenorganisationen (MO) und von sonstigen Trägern, die keine MO sind.

Sie erhalten die Förderung

  • zur Finanzierung Ihrer Projektarbeit, wie Organisation, Beratung und auch für Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen,
  • für Mietkosten sowie
  • für sächliche Aufwendungen der Selbstverwaltung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Veranstaltungen höchstens EUR 2.500 und
  • Projekte höchstens EUR 10.000

jährlich.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens beim Referat für Projekt- und Zuwendungssteuerung – AI 43 – der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Vor Antragstellung reichen Sie Ihre Projektkonzepte bitte im Entwurf zur Prüfung ein beim Referat für Integration von Zuwanderern – AI 21 – (ebenfalls Sozialbehörde).

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