Förderprogramm

Förderung aus dem Elbkulturfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Behörde für Kultur und Medien Hamburg

Ansprechpunkt:

Behörde für Kultur und Medien Hamburg

Hohe Bleichen 22

20354 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zum Elbkulturfonds (externer Link) Elbkulturfonds – Informationen zum Bewerbungsverfahren (externer Link) Online-Antragsportal der Behörde für Kultur und Medien (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie größere künstlerische Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Entwicklung großer, mutiger und innovativer Kunstprojekte.

Die Förderung erhalten Sie für Projekte aller künstlerischer Sparten, die für Hamburg erarbeitet und in Hamburg präsentiert werden und dabei auch für ein Publikum über die Stadtgrenzen hinaus relevant sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die Fördergelder werden einmal im Kalenderjahr jeweils für das Folgejahr vergeben.

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Online Antragsverfahren (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen sowie
  • als Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden handelnde juristische Personen des In- und Auslands.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen.
  • Ihr Projekt muss über eine angemessene künstlerische und konzeptionelle Qualität sowie Innovationskraft verfügen.
  • Ihr Finanzierungsvolumen sollte etwa 50.000 EUR betragen.
  • Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil aufbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Projekte, die in Räumen der politischen Parteien, der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften sowie Kirchen stattfinden, sowie
  • kommerziell oder durch die reguläre kulturelle Förderung der Stadt Hamburg realisierbare Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Service
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