Kurztext
Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg fördert die Schaffung von Mietwohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können.
Sie können eine Förderung für folgende Sonderwohnformen erhalten:
- Typ 1: Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung für mindestens 3 und höchstens 10 Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb der Wohnung,
- Typ 2: Gemeinschaftliches Wohnen mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils ein bis 2 Personen und zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung in einem Gebäude oder einer Wohnanlage.
Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut.
Das Grundmodul umfasst den Neubau mit Grundstücksankauf oder auf eingebrachtem Grundstück.
Die Ergänzungsmodule sind:
- energiesparendes Bauen,
- nachhaltiges Bauen,
- barrierefreie Ausstattung,
- Gemeinschaftsräume,
- Aufzugsanlagen,
- Sicherheitstreppenräume,
- Stellplatzförderung,
- Vollsteinförderung,
- Backsteinförderung,
- lagetypische grundstücksbedingte Sonderbaukosten,
- städtebauliche Gestaltungsauflagen,
- Wettbewerbe.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.