Förderprogramm

Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zum Neubau von Sonderwohnformen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg fördert die Schaffung von Mietwohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können.

Sie können eine Förderung für folgende Sonderwohnformen erhalten:

  • Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung für mindestens 3 und höchstens 10 Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb der Wohnung,
  • Gemeinschaftliches Wohnen mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils 1 bis 2 Personen und zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung in einem Gebäude oder einer Wohnanlage.

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen in Verbindug mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie vermieten die Wohnungen an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe.
  • Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat Ihr Betreuungskonzept für die Zielgruppe anerkannt.
  • Sie bringen ein Eigenkapital von normalerweise rund 20 % der Gesamtkosten ein.
  • Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
  • Sie berücksichtigen Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung.
  • Sie müssen die geltenden Belegungs- und Mietpreisbindungen einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Wohn- und Betreuungsformen in der Verantwortung einer Betreiberin oder eines Betreibers, die dem Zweck dienen, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zu betreuen. Das sind vor allem voll- oder teilstationäre Einrichtungen.

Rechtsgrundlage

Service
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