Kurztext
Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg fördert die Schaffung von Mietwohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können.
Sie können eine Förderung für folgende Sonderwohnformen erhalten:
- Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung für mindestens 3 und höchstens 10 Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb der Wohnung,
- Gemeinschaftliches Wohnen mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils 1 bis 2 Personen und zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung in einem Gebäude oder einer Wohnanlage.
Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen in Verbindug mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.