Förderprogramm

Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung
Ansprechpunkt:

Behörde für Schule und Berufsbildung

Hamburger Straße 31

22083 Hamburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger benachteiligte Jugendliche bei ihrer Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsträger, wenn Sie in Kooperation mit Betrieben Ausbildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durchführen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die begleitete betriebliche Ausbildung. Das bedeutet, der Teilnehmer oder die Teilnehmerin beginnt die Ausbildung im Betrieb, und Sie unterstützen ihn oder sie durch Förderunterricht, sozialpädagogische Begleitung und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung;
  • die außerbetriebliche Ausbildung, normalerweise mit Überleitung in einen Betrieb. Das bedeutet, der Teilnehmer oder die Teilnehmerin beginnt mit der Ausbildung in Ihren Werkstätten oder Lernbüros. Je nach Leistungsstand und Betriebsreife setzt er oder sie die Ausbildung in einem Betrieb fort. Sie unterstützen die Teilnehmerin oder den Teilnehmer bis zum Abschluss der Ausbildung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmenden pro Monat und nach den bewilligten Plätzen.

Ihren Antrag können Sie jährlich bis zum 1.2. bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einreichen.

Service
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