Förderprogramm

Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge

Kurzzusammenfassung

Kurztext

In Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen.

Volltext

Gefördert werden:

  • Existenzgründer,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
  • freiberuflich Tätige (zum Beispiel Ärzte, Steuerberater oder Architekten),
  • sonstige Dienstleister,

die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.

Erstmalige Existenzgründungen oder Übernahmen im Handwerk werden bei Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch einen Zuschuss zur Reduzierung des Darlehens, zusätzlich unterstützt.

Dabei werden

  • Alle Investitionen und tätige Beteiligungen (ab 10 Prozent) in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie
  • Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe (in Anlehnung an den vorhandenen Businessplan)

gefördert.

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beztiehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 1.000.000 EUR je Darlehensnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer, Kreditinstitut und Bürgschaftsbank vereinbart.

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
  • Beantragen Sie den Kredit einschließlich einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl.
  • Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Die IFB prüft im Anschluss die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informiert Ihr Kreditinstitut.
  • Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
  • Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
  • Starten Sie Ihr Vorhaben.

rechtliche Voraussetzungen

Seit August 2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der ESG-Ausschussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. Diese finden Sie im Downloadbereich.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Produktinformation für die langfristige Finanzierung von Investitionen in Hamburg sowie der Finanzierung von Betriebsmitteln für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zu den Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Service
Service

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