Förderprogramm

Hamburg-Kredit Mikro

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zum Hamburg-Kredit Mikro (externer Link) eAntragsportal der IFB Hamburg: hier können Sie Ihren Antrag stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihr gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen bekommen.

Volltext

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
  • Betriebsübernahmen,
  • Erweiterungen, Wachstumsfinanzierungen, Investitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Vorfinanzierung vorliegender Aufträge.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten decken und beträgt

  • für Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR;
  • für Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 40.000 EUR.

Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in digitaler Form an die IFB Hamburg. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführender Link).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie dürfen höchstens 50 Mitarbeitende haben und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme darf 10.000.000 EUR nicht übersteigen.
  • Sie müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann.

Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn

  • sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet,
  • unerledigte Negativmerkmale in Auskunfteien über Sie oder Ihr Unternehmen vorliegen,
  • Ihr Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.

Nicht antragsberechtigt sind außerdem

  • öffentliche Unternehmen sowie
  • Kreditinstitute und Finanzintermediäre.

Für folgende Maßnahmen können Sie keine Förderung erhalten:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben,
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
  • Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Rechtsgrundlage

Service
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