Kurztext
Für eine langfristige Unternehmensfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln können Sie im Hausbankenverfahren und mit optionaler Haftungsfreistellung Kredite beantragen.
Volltext
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Kreditinstituten zu günstigen und risikogerechten Konditionen Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Die IFB kann dem Kreditinstitut optional eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent des Refinanzierungsdarlehens einräumen.
Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben.
Nicht gefördert werden können:
- Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der AGVO,
- Personen/Unternehmen mit unerledigten Negativmerkmalen in Auskunfteien (zum Beispiel SCHUFA, Creditreform),
- Kreditinstitute und Finanzintermediäre,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie
- öffentliche Unternehmen.
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Finanzierungsmittel für folgende Vorhaben eines Unternehmens gewährt:
- Betriebsübernahmen und Erweiterungen
- Wachstumsfinanzierung und Investitionen
- Betriebsmittel
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden. Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal 10.000.000 EUR pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von 3.000.000 EUR.