Förderprogramm

Hamburg-Kredit Universal

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zum Hamburg-Kredit Universal (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Für eine langfristige Unternehmensfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln können Sie im Hausbankenverfahren und mit optionaler Haftungsfreistellung Kredite beantragen.

Volltext

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Kreditinstituten zu günstigen und risikogerechten Konditionen Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Die IFB kann dem Kreditinstitut optional eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent des Refinanzierungsdarlehens einräumen.

Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben.

Nicht gefördert werden können:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der AGVO,
  • Personen/Unternehmen mit unerledigten Negativmerkmalen in Auskunfteien (zum Beispiel SCHUFA, Creditreform),
  • Kreditinstitute und Finanzintermediäre,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie
  • öffentliche Unternehmen.

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Finanzierungsmittel für folgende Vorhaben eines Unternehmens gewährt:

  • Betriebsübernahmen und Erweiterungen
  • Wachstumsfinanzierung und Investitionen
  • Betriebsmittel

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden. Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal 10.000.000 EUR pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von 3.000.000 EUR.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die IFB Hamburg gewährt diese Finanzierungsmittel ausschließlich an Kreditinstitute, die selbst Darlehensgeber gegenüber dem Enddarlehensnehmer sind (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Das Kreditinstitut haftet für den Ausfall des Enddarlehensnehmers. Es kann für dieses Risiko eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Proztent bei der IFB Hamburg anfragen.

Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Enddarlehensnehmer frei, sofern das Kreditinstitut in Deutschland zugelassen ist.

Der Finanzierungsanantrag des Enddarlehensnehmers wird durch das Kreditinstitut geprüft und nach postitivem Votum wird der Refinanzierungsantrag bei der IFB Hamburg gestellt. Die IFB Hamburg prüft den Refinanzierungsantrag und gegebenenfalls die Übernahme einer Haftungsfreistellung. Die IFB Hamburg behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Die Entscheidung des Kreditinstituts über den Finanzierungsantrag des Enddarlehensnehmers ist von der Refinanzierungszusage der IFB Hamburg abhängig. Es besteht kein Anspruch auf eine Gewährung der Refinanzierungsmittel und der Haftungsfreistellung.

Anträge des Enddarlehensnehmers/des Kreditinstituts sind mit den vorgegebenen Formularen zu stellen.

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

rechtliche Voraussetzungen

Das vorgegebene Formular für den Refinanzierungsantrag reichen Sie als Enddarlehensnehmer zusammen mit der Vorhabenbeschreibung und den in der Richtlinie aufgeführten Unterlagen immer direkt bei ihrem Kreditinstitut, über das das Vorhaben finanziert werden soll, ein.

Nähere Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden Sie in der Richtlinie.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Hamburg-Kredit Universal
Förderprogramm zur Gewährung von Finanzierungsmitteln für große Unternehmen (GU) sowie im Einzelfall auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Freiberuflerinnen oder Freiberufler
Produktinformation 2024
Gültig ab: 15.09.2023
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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