Kurztext
Wenn Sie in Hamburg die Begrünung von Dächern oder eine Fassadenbegrünung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Begrünung von Dächern und Fassaden von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie bekommen die Förderung für die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
- Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,
- freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen),
- Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche,
- Vorhaben, durch die eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung hergestellt wird,
- boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen,
- Kosten für die Fertigstellungspflege,
- Eigenleistungen bei Nachweis einer Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer/-architekt mit 60 % der Materialkosten für eine Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmeter.
Besondere Zuschläge sind unter anderem für folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Vorhaben im Bereich der inneren Stadt und eines gesondert abgegrenzten Bereichs in Bergedorf,
- Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten verbessern,
- Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen,
- Maßnahmen, die die Abflussverzögerung von Regenwasser erhöhen und der Kappung der Spitzen von Starkregenereignissen dienen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 EUR je Gebäude.