Förderprogramm

Hamburger Gründachförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Hamburger Gründachförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg die Begrünung von Dächern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Begrünung von Dächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie bekommen die Förderung für die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,
  • freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen),
  • Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche,
  • Vorhaben, durch die eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung hergestellt wird,
  • boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen,
  • Kosten für die Fertigstellungspflege,
  • Eigenleistungen bei Nachweis einer Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer/-architekt mit 60 Prozent der Materialkosten für eine Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmeter.

Besondere Zuschläge sind unter anderem für folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Vorhaben im Bereich der inneren Stadt und eines gesondert abgegrenzten Bereichs in Bergedorf,
  • Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten verbessern,
  • Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen,
  • Maßnahmen, die die Abflussverzögerung von Regenwasser erhöhen und der Kappung der Spitzen von Starkregenereignissen dienen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 100.000 je Gebäude.

Für Privatpersonen und kleine Unternehmen liegt die maximale Förderung bei 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 50 Prozent und bei großen Unternehmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

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