Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Aus- & Weiterbildung
- Fördergebiet:
- Hamburg
- Förderberechtigte:
- Privatperson, Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH)
Mühlendamm 61
22087 Hamburg
- Weiterführende Links:
- Weiterbildungsbonus PLUS Weiterbildungsbonus – Antragsportal
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Ziel und Gegenstand
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten. Ziel ist die Stärkung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und damit die Sicherung der beruflichen Zukunft von Hamburgerinnen und Hamburgern.
Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche:
- Beschäftigte,
- Selbstständige und
- Kreativwirtschaft.
Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Bereich
- Beschäftigte in Hamburger Unternehmen aller Branchen mit bis zu 250 Beschäftigten, die in Hamburg leben oder arbeiten, über das Hamburger Modell gefördert werden, ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten oder sich in Elternzeit oder Wiedereingliederung befinden,
- Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die in Hamburg leben oder arbeiten, in Hamburg ihr Einkommen versteuern, die ihre Existenzgründung abgeschlossen haben und hauptberuflich ausüben oder aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten,
- (Solo-)Selbstständige, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft.
Voraussetzungen
In den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige muss die Weiterbildung mindestens acht Stunden umfassen.
Der die Weiterbildungs-/Qualifizierungsmaßnahme anbietende Bildungsträger muss staatlich anerkannt oder zertifiziert sein.
Im Bereich Kreativwirtschaft ist ein Gespräch mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft Voraussetzung.
Nicht antragsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes und in Unternehmen der öffentlichen Hand.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
- in den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 750,00,
- für Beschäftigte im Hamburger Handwerk bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch EUR 1.000,
- im Bereich Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent der Kosten für Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft für bis zu 32 Stunden.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Internetportal zu richten an die Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH).
Quelle
Informationen der Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH), Stand August 2023.