Förderprogramm

Förderung „Erneuerbare Wärme“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „Erneuerbare Wärme“ (externer Link) Kommunale Wärmeplanung in Hamburg (externer Link) Wärmeportal Hamburg (externer Link) eAntragsportal der IFB Hamburg: Hier können Sie Ihren Antrag stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie wollen Ihre Heizunganlage gegen eine Wärmepumpe und -speicher austauschen? Die Hamburgische Investitions- und Förderbank bezuschusst Wärmepumpen und -speicher mit bis zu 100.000 EUR.

Volltext

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und -speichern. Das Ziel der Förderung ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Zudem soll der Einsatz Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung weiter ausgebaut werden.

Sie können die Förderung erhalten als Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung der Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen
  • Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 Kubikmetern
  • Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher

Von der Förderung ausgeschlossen sind Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung sowie Stromspeicher. Ebenfalls nicht gefördert werden Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die Sie in Eigenleistung erbringen.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Ihre förderfähigen Investitionsausgaben werden in Höhe von 20 % bezuschusst.

Die Obergrenzen der Förderung liegen je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 EUR und 100.000 EUR. Sie erhalten keine Förderung unter einer Mindestfördersumme von 1.000 EUR.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).

Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.

Nach der Prüfung Ihres  Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.

Fristen

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.

Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:

  • Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein
  • Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein

Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.

Sprachen

Die Antragstellung und die gesamte Abwicklung erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Bei Bedarf kann die Investitions- und Förderbank Hamburg Sie auf Englisch oder Spanisch unterstützen.

weitere Informationen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Legitimationsunterlagen (wie zum Beispiel Personalausweis oder Handelsregisterauszug)
  • Eigentumsnachweise (zum Beispiel Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster oder Kaufvertrag)
  • Lageplan beziehungsweise Flurkarte
  • Bestätigung zum Antrag
  • Kostenvoranschläge
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Erneuerbare Wärme
Produktinformation zur Förderung von Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen, Wärmespeicher und Mehrfachnutzung in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 01.05.2025
Investitions- und Förderbank Hamburg

Weblink zur Produktinformation (PDF, nicht barrierefrei)

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