Förderprogramm

Förderung „Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen“ (externer Link) Kommunale Wärmeplanung in Hamburg (externer Link) Wärmeportal Hamburg (externer Link) eAntragsportal der IFB Hamburg: Hier können Sie Ihren Antrag stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie planen gemeinschaftliche Wärmenetze? Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie finanziell, um erneuerbare Energien in Nachbarschaften stärker auszubauen.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg Untersuchungen und Planungen für nachbarschaftliche Lösungen zur Wärmeversorgung. Das Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Anteil der Wärmeversorgung durch Leitungssysteme im Hamburger Stadtgebiet gesteigert werden.

Sie erhalten eine Förderung als

  • Grundeigentümer in Hamburg,
  • Bürgerenergiegesellschaft,
  • Wirtschaftsunternehmen,
  • gemeinnützige Organisation
  • Energiedienstleister (Contracting Unternehmen)

Sie erhalten die Förderung für

  • Untersuchungen zur Machbarkeit für den Bau oder die Erweiterung von Leitungsnetzen in Gebäuden und Nachbarschaften zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder Abwärme
  • Gebäudeübergreifende Planungen zum Schallschutz für Luftwärmepumpen
  • Berechnungen und Planungen für gemeinsame zentrale Lösungen zur Wärmeversorgung als Grundlage für Diskussionen in der Nachbarschaft

Die Erstellung von energetischen Gutachten für einzelne Gebäude oder Gebäudeensembles wird nicht unterstützt.

Ausgeschlossen ist zudem die Entwicklung von Maßnahmen im Verkehrsbereich, Planungen zum Schallschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Heizanlagen, die bereits durch das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert werden, sind nicht förderfähig in diesem Programm. Weiterhin sind Anlagen ausgeschlossen, die ausschließlich ein einziges Gebäude versorgen. Arbeiten, die durch eigene Leistung erbracht werden, werden nicht bezahlt.

Es handelt sich um einen finanziellen Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung.

Untersuchungen zur Machbarkeit von Leitungsnetzen werden mit 60 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt, wobei die Höchstsumme bei 60.000 EUR pro Untersuchung liegt.

Lärmgutachten und Fachplanungen für gemeinschaftliche Lösungen erhalten einen Zuschuss von 80 %. Die maximale Förderung beträgt hierbei 4.000 EUR für ein Lärmgutachten und 20.000 EUR für eine Fachplanung.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).

Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.

Nach der Prüfung Ihres  Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.

Fristen

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.

Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:

  • Sie  müssen Eigentümer eines Grundstücks in Hamburg sein oder ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzen.
  • Mit den Arbeiten für das Vorhaben dürfen Sie vor der Zustimmung durch die Förderbank nicht beginnen.
  • Die ausführenden Betriebe müssen bei ihrer zuständigen Handwerkskammer in das jeweilige Handwerksregister eingetragen sein.
  • Die Stellung des Antrags und die weitere Abwicklung müssen zwingend in deutscher Sprache erfolgen.

Eine zeitgleiche Förderung mit dem Förderprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist ausgeschlossen.

Sprachen

Die Antragstellung und die gesamte Abwicklung erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Bei Bedarf kann die Investitions- und Förderbank Hamburg Sie auf Englisch oder Spanisch unterstützen.

weitere Informationen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Dokumente zur Feststellung der Identität, zum Beispiel ein Personalausweis oder ein Auszug aus dem Handelsregister
  • Plan der örtlichen Lage beziehungsweise eine Flurkarte
  • Schätzungen der voraussichtlichen Kosten
  • Gegebenenfalls eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Gegebenenfalls eine rechtliche Vollmacht

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Hamburger Heizungsförderung
Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen
Produktinformation in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 15.10.2025
Investitions- und Förderbank Hamburg

Weblink zur Produktinformation (PDF, nicht barrierefrei)

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