Förderprogramm

Förderung „Wärmenetzanschluss“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „Wärmenetzanschluss“ (externer Link) Kommunale Wärmeplanung in Hamburg (externer Link) Wärmeportal Hamburg (externer Link) eAntragsportal der IFB Hamburg: Hier können Sie Ihren Antrag stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie wollen Ihr bestehendes Gebäude an das Wärmenetz anschließen? Die Freie und Hansestadt Hamburg bezuschusst den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze, um den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Investitions- und Förderbank Hamburg, fördert neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an Wärmenetze und Gebäudenetze. Der Anteil der durch Leitungen gebundenen Wärmeversorgung am Verbrauch in Hamburg soll steigen. Dadurch soll ein wachsender Anteil an erneuerbaren Energien ermöglicht werden.

Sie erhalten die Förderung als Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Verfügungsberechtigte, Unternehmen der Wirtschaft und andere Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen in Hamburg. Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.

Für folgende Maßnahmen erhalten Sie ein Förderung:

  • Errichtung von Wärmeübergabestationen für neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an bereits vorhandene oder neu zu bauende Netze für Wärme und Gebäude
  • Erforderliche Maßnahmen im Umfeld

Maßnahmen bei Bauvorhaben für neue Gebäude erhalten keine Förderung. Ihre Eigenleistungen als Antragstellender sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Der Zuschuss beläuft sich auf 20 % der förderfähigen Ausgaben für die Investition.

Die Förderung beträgt höchstens 9.000 EUR für jedes Einfamilienhaus, jede Wohneinheit oder jedes Nichtwohngebäude mit einer Grundfläche von bis zu 150 Quadratmetern. Die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei 100.000 EUR für ein Mehrfamilienhaus oder ein großes Nichtwohngebäude.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).

Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.

Nach der Prüfung Ihres  Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.

Fristen

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.

Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:

  • Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein.
  • Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.

Sprachen

Die Antragstellung und die gesamte Abwicklung erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Bei Bedarf kann die Investitions- und Förderbank Hamburg Sie auf Englisch oder Spanisch unterstützen.

weitere Informationen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Dokumente zur Bestätigung der Identität, zum Beispiel ein Personalausweis oder ein Auszug aus dem Handelsregister
  • Nachweise über das Eigentum, beispielsweise durch einen Auszug aus dem Grundbuch, das Liegenschaftskataster oder einen Kaufvertrag
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Voranschläge für die Kosten
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht

Rechtsgrundlage

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