Kurztext
Innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilien können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch die IFB erhalten.
Volltext
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt durch das langfristige IFB-Eigenheimdarlehen den erstmaligen Bau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben.
Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten.
Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten. Zu berücksichtigen sind die zum Haushalt der Antragstellenden gehörenden Angehörigen, die zusammen mit ihr oder ihm das geförderte Objekt als Hauptwohnung beziehen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen im Vorjahr der Antragstellung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist eine vorläufige Einkommenserklärung anzufertigen und die vollständigen Einkommensnachweise sind der IFB Hamburg vorzulegen.
- 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR
- 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR
- je weiterem Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR.
Gefördert wird der Bau oder Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Beim Bau:
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlagen
Beim Ersterwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
- Als Ersterwerb gilt der erstmalige Erwerb der Immobilie innerhalb von maximal 2 Jahren nach Fertigstellung
Gefördert wird nur der erstmalige Immobilienerwerb. Ausnahme ist der weitere Immobilienerwerb zur Selbstnutzung, wenn durch Familienerweiterung eine Wohnflächenvergrößerung und damit verbundene familiengerechte Unterbringung erforderlich ist und der vorhandene Wohnraum dieses nicht gewährleistet.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.