Förderprogramm

InnoFinTech – Zuschüsse für innovative Hamburger FinTech-Startups

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Team InnoFinTech der Innovationsstarter GmbH

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zum Programm InnoFinTech (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 3 Jahre alt ist, und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, und Ihr Startup weniger als 50 Mitarbeitende hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt insbesondere FinTechs und InsurTechs von der Vorgründung bis zur mittleren Entwicklungsphase sowie Startups angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug, sofern diese höchstens 3 Jahre alt sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 200.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Förderung erfolgt normalerweise in bis zu 3 Etappen.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFintech Programms (siehe weiterführenden Link).

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10.2025 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 3 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10.000.000 EUR aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg und die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (auch Ansiedlungen und Tochtergesellschaften sind möglich).
  • Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
  • Das Vorhaben weist mindestens einen mittleren Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard auf, basierend auf neuartigen Geschäftsmodellen oder dem Einsatz neuer Technologien.
  • Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten sowie ein klares Verständnis für den Zielmarkt
  • Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

Rechtsgrundlage

Service
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