Förderprogramm

InnoImpact – Zuschüsse für innovative Startups im Bereich Social Entrepreneurship

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Team InnoImpact der Innovationsstarter GmbH

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zu InnoImpact (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich Social Entrepreneurship eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 2 Jahre alt ist, maximal 10 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer im Bereich Social Entrepreneurship in der Vorgründungs-  oder sehr frühen Gründungsphase durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten.

Gefördert werden soziale Unternehmen aller Branchen mit Gemeinwohlorientierung, die gesellschaftliche Probleme durch soziale oder ökologische Innovationen lösen und dabei einen klaren Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen leisten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt pauschal je Person 2.500 EUR pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate. Der Höchstbetrag pro Gründung beträgt jedoch höchstens 75.000 EUR bei Gründungsteams beziehungsweise 45.000 EUR bei Einzelgründungen.

Je Gründerteam werden maximal 3 Personen gefördert.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoImpact Programms (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2.000.000 EUR und die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg, natürliche Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
  • Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten (zum Beispiel Büro) finden in Hamburg statt.
  • Das Vorhaben fokussiert sich auf die Lösung eines gesellschaftlichen Problems durch eine soziale oder ökologische Innovation und leistet dabei einen klaren Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen.
  • Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
  • Der gesellschaftliche Zweck des Vorhabens steht klar vor der Gewinnmaximierung.
  • Die Gemeinwohlorientierung ist langfristig im Geschäftsmodell verankert.
  • Es bestehen realistische Erfolgsaussichten durch Marktpotenzial und ein zumindest teilweise umsatzgestütztes Finanzierungsmodell (weitere Finanzierungsoptionen sind auch möglich).
  • Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.

Rechtsgrundlage

Service
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