Förderprogramm

Förderung der internationalen Beziehungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Senatskanzlei Hamburg

Rathausmarkt 1

20095 Hamburg

Tel: 040 428312112

Fax: 040 428311379

Senatskanzlei Hamburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg ein sozial- oder bildungspolitisches Projekt in die Wege leiten, das den internationalen Beziehungen der Hansestadt dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei gesellschafts- und bildungspolitischen Maßnahmen und Projekten, die die internationalen Beziehungen Hamburgs fördern.

Sie erhalten die Förderung für

  • entwicklungspolitische Maßnahmen,
  • Städtepartnerschaften,
  • ostseepolitische Maßnahmen,
  • die europapolitische Interessenvertretung,
  • die Pflege der Beziehungen zu jüdischen ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Gestaltung Ihres Projekts ab.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als gemeinnützige Gruppe oder Institution in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt ist.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Sie nur gefördert werden, wenn das Interesse Hamburgs Ihr kommerzielles Interesse erheblich überwiegt.

Sie müssen

  • Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich mitbringen, für den Sie den Zuschuss beantragen sowie
  • fachlich, personell und organisatorisch in der Lage sein, Projekte qualifiziert zu planen und durchzuführen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinien der Senatskanzlei für die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs

[Vom 25. Januar 2007]

1. Grundsätzliches

Nach der Präambel der hamburgischen Verfassung will die Freie und Hansestadt Hamburg „im Geiste des Friedens eine Vermittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern sein”. Im Rahmen der Pflege der internationalen Beziehungen gewährt die Freie und Hansestadt Hamburg/Senatskanzlei nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen an Stellen außerhalb der Verwaltung für folgende Bereiche:

  • Förderung entwicklungspolitischer Maßnahmen;
  • Förderung der Städtepartnerschaften;
  • Förderung ostseepolitischer Maßnahmen;
  • Förderung der Europapolitischen Interessenvertretung;

Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung

2.1 Förderung entwicklungspolitischer Maßnahmen

2.1.1 Allgemeines

Hamburg leistet lokale Beiträge zur Entwicklungspolitik und zur Stärkung globaler Verbundenheit in der Einen Welt. Das Ziel sind Veränderungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, um im Globalisierungsprozess positive Entwicklungen zu stärken und negative Effekte für Menschen in Entwicklungsländern zu reduzieren.

Mit der Förderung unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg Stellen außerhalb der Verwaltung, die in diesem Rahmen aktiv sind und über direkte auf Eigeninitiative gegründete Kontakte oder Partnerschaften verfügen.

Es werden deshalb Zuwendungen gewährt zur Förderung von Entwicklungsprojekten und zur Durchführung von Informations- und Bildungsarbeit in Hamburg.

2.1.2 Entwicklungsprojekte

Projekte zur direkten Lösung von Problemen benachteiligter Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern können im Inland oder im Ausland durchgeführt werden. Durch beispielhafte Erfüllung zumindest eines der nachstehend aufgeführten Kriterien soll ihnen Modellcharakter zukommen:

  • Stärkung der sozialen oder wirtschaftlichen Struktur;
  • Ermöglichung von Selbsthilfe;
  • Verbesserung der Situation benachteiligter Bevölkerungsteile (u.a. Frauen);
  • nachhaltiger Schutz der natürlichen Umwelt;
  • Dialog der Religionen und Kulturen;
  • partizipative Entwicklung und Anwendung von an lokale Bedürfnisse und Gegebenheiten angepassten Methoden und Techniken;
  • internationale Vernetzung dezentraler entwicklungspolitischer Akteure.
    Die Projekte sollen Elemente der öffentlichkeitswirksamen Information in Hamburg oder Rückwirkung nach Hamburg enthalten.

2.1.3 Informations- und Bildungsarbeit

Im Inland werden Maßnahmen wie Seminare, Ausstellungen, Foren, Dokumentationen, Studien, Begegnungen usw. gefördert, die sich mit entwicklungspolitisch relevanten Fragen befassen. Die Vorhaben sollen insbesondere dazu beitragen:

  • das Verständnis und die Solidarität der Bevölkerung für die Menschen in den Entwicklungsländern zu erhöhen;
  • neue Bevölkerungsgruppen einschließlich Multiplikatoren für entwicklungspolitisches Engagement zu gewinnen;
  • Ursachen von Unterentwicklung zu behandeln; das Verständnis für Fluchtursachen der Menschen aus Entwicklungsländern zu verbessern;
  • interkulturelles Verstehen und interkulturellen Austausch zu fördern
  • das Erfordernis, entwicklungs- und umweltverträglicher Veränderungen in den Industrieländern zu erörtern und gegebenenfalls Vorschläge zu entwickeln.

2.2 Förderung der Städtepartnerschaften

2.2.1 Allgemeines

Mittel im Rahmen von Städtepartnerschaften sollen helfen, die Beziehungen Hamburgs zu seinen Partnerstädten einschließlich direkter Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Dabei soll auch unter jungen Menschen der Gedanke der internationalen Verständigung, Zusammenarbeit und des friedlichen Interessenausgleichs gestärkt werden. Zuschüsse werden vorrangig für solche Maßnahmen gewährt, in denen auf der Grundlage von Eigeninitiative eine Vertiefung der Zusammenarbeit erfolgt oder neue Kontakte mit Aussicht auf nachhaltige Beziehungen entwickelt werden. Im möglichen Umfang sollen im Gastland anfallende Kosten wie Unterkunft, Verpflegung oder Programmkosten vom Veranstalter selbst oder vom Gastgeber getragen werden.

2.2.2 Förderbereich

Förderungswürdig sind

  • Jugend-, Schüler-, Studenten- oder Praktikantenaustausch;
  • Betreuung oder Austausch von Expertengruppen;
  • Maßnahmen der Verwaltungskooperation;
  • Austausch auf dem Gebiet der Kultur, des Umweltschutzes und des Sports sowie von Vereinigungen;
  • Maßnahmen von humanitärer bzw. entwicklungspolitischer Bedeutung;
  • Fachveranstaltungen mit Relevanz für die städtepartnerschaftlichen Beziehungen.

2.3 Förderung ostseepolitischer Maßnahmen

2.3.1 Allgemeines

Die Fördermittel werden eingesetzt für Maßnahmen im Rahmen der dynamischen ostseepolitischen Konzeption des Senats. Oberziel ist die Positionierung Hamburgs im Ostseeraum. Das Zukunftspotential des Ostseeraums soll für Hamburg erschlossen und die Drehscheibenfunktion der Stadt mit ihren Institutionen gestärkt werden. Dies erfolgt u.a. durch Vernetzung sowie Zusammenarbeit mit bisherigen und neuen Partnern.

2.3.2 Förderbereich

Gefördert werden Maßnahmen innerhalb und außerhalb Hamburgs mit Bezug zum gesamten Ostseeraum, einschließlich der Nordwestregion Russlands, Tschechiens und Skandinaviens, so u.a.:

  • Fortbildungs- und Austauschprogramme;
  • Tagungen, Fachveranstaltungen, Expertisen;
  • Maßnahmen der Information;
  • Einzelprojekte (wie z.B. kleinere Materialhilfen usw.).

2.4 Förderung der europapolitischen Interessenvertretung

2.4.1 Allgemeines

Im Zuge des fortschreitenden Zusammenwachsens Europas sollen Bürgerinnen und Bürger in Hamburg durch Veranstaltungen, Besuchsprogramme zu europäischen Institutionen, Seminare mit Expertenbeteiligung, Publikationen usw. über Fragen der europäischen Integration informiert, für den Europagedanken geworben und die europäische Integration gefördert werden.

2.4.2 Förderbereich

Projektbezogene Maßnahmen, die die europäische Integration thematisieren, sollen der breiten Öffentlichkeit sowie Multiplikatoren angeboten werden. Zielgruppe sind neben Bürgern, Verbänden und Unternehmen auch Schüler, Lehrer, Studenten und Betroffene.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind vorrangig gemeinnützige Hamburger Gruppen und Institutionen, die steuerrechtlich anerkannt sind. Wirtschaftliche Unternehmen, die ein kommerzielles Interesse haben, sind nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Das erhebliche Interesse Hamburgs muss aber weit stärker wiegen als das kommerzielle Interesse des Unternehmens. Zuwendungen an natürliche Personen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese treten als Stellvertreter für eine unorganisierte Gruppe auf (z.B. Schüleraustausch).

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.

Die Finanzierungsart (Anteil-, Fehlbedarfs-, Festbetrags- und Vollfinanzierung) wird festgelegt nach der Gestaltung des Projekts und den einsetzbaren eigenen Mitteln bzw. nichtmonetären Leistungen, sowie etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die im Sinne der beantragten Maßnahme oder Teilmaßnahme noch nicht begonnen wurden. Es werden grundsätzlich keine Finanzierungen aus verschiedenen Titeln des Hamburger Haushalts vorgenommen.

Antragstellerinnen bzw. Antragsteller müssen über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich verfügen, für den sie eine Zuwendung anstreben. Sie müssen glaubhaft machen, dass sie fachlich, personell und organisatorisch in der Lage sind, Projekte qualifiziert zu planen, durchzuführen, zu kontrollieren und abzurechnen.

Antragsteller sollen ihre Projekte im Falle internationaler Durchführung gemeinsam mit Partnern in den betreffenden Ländern, Regionen oder Städten durchführen. Sie sollen ergänzende Förderprogramme oder monetäre bzw. nichtmonetäre Unterstützungen auf nationaler oder internationaler Ebene im Rahmen der Möglichkeiten mit einbeziehen.

6. Verfahren

6.1 Antragsverfahren

Für die Bewilligung von Zuwendungen muss ein schriftlicher Antrag mit dem als Anlage 1 beigefügten Formblatt bei der Senatskanzlei eingereicht werden. Der Antrag muss eine eindeutige Beschreibung der Ziele und der Inhalte des Vorhabens enthalten. Die Ziele sind dabei so zu formulieren, dass in der späteren Erfolgskontrolle das Ausmaß der Zielerreichung durch plausible oder messbare Indikatoren nachvollzogen werden kann.

Dem Antrag sind außer den im Formblatt genannten Unterlagen zusätzlich schon bestehende oder vorgesehene Vereinbarungen bzw. entsprechende Korrespondenz über Absprachen mit Partnern in Entwicklungsländern bzw. Dritten sowie der letzte Jahresabschluss des Antragstellers beizufügen.

Der Zuwendungsempfänger macht Angaben über seine finanziellen oder ehrenamtlichen Leistungen. Nichtmonetäre Leistungen sind plausibel darzustellen und können ohne finanzielle Bewertung aufgegeben werden.

6.2 Bewilligung

Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid auf der Grundlage dieser Richtlinie bewilligt. Es wird ein Zuwendungsbescheid erstellt, in dem die Auflagen für den konkreten Zuwendungsempfänger festgelegt werden.

Die Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln liegt beim zuständigen Staatsrat der Senatskanzlei. Er kann sie an die jeweiligen Fachdienststellen im Zuständigkeitsbereich der Senatskanzlei delegieren. Soweit erforderlich, können bei anderen Fachdienststellen Auskünfte und Beurteilungen herangezogen werden.

Der Zuwendungsbescheid wird mit der Auflage versehen, mit dem Verwendungsnachweis projektspezifische Informationen (z.B. Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen, Wirkungen der Projekte, Plausibilitätsannahmen über Erfolgskriterien usw.) zur Durchführung der auf das Zuwendungsprogramm bezogenen Erfolgskontrolle vorzulegen. Die Kriterien der Erfolgskontrolle werden von der zuständigen Fachdienststelle vorab mit den Zuwendungsempfängern abgeklärt.

Sollen ausnahmsweise für eine organisatorisch zusammenhängende Maßnahme oder ein Programm eines Antragstellers mit einem Spektrum unterschiedlicher, sich sinnvoll ergänzender fachlicher Zielsetzungen Zuwendungen von zwei Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) oder sowohl von der FHH als auch von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bewilligt werden, dann gilt Folgendes: Die sich auf den Antrag an die Senatskanzlei beziehenden Zielsetzungen mit zugehörigen Teilmaßnahmen sind so zu beschreiben und abzugrenzen, dass eine den jeweiligen Zielen entsprechende getrennte Erfolgskontrolle anhand spezifischer fachlicher Kriterien möglich ist. In diesem Fall informiert der Antragsteller die Senatskanzlei vorab über alle Anträge an andere Zuwendungsgeber unter Angabe der jeweiligen getrennten fachlichen Zielsetzungen. Die beteiligten Verwaltungen informieren sich gegenseitig über ihre Vergabepraxis, die Bewilligung soll durch nur eine einzige Behörde erfolgen.

7. Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides einschließlich der Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Richtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. November 2002 in Kraft.

Werden die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs erfüllt?

Sämtliche Fragen müssen mit „ja” beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! Ja Nein

1. Handelt es sich bei dem Vorhaben um gesellschafts- und bildungspolitische Maßnahmen oder Projekte zur Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs in den Bereichen:

  • entwicklungspolitische Maßnahmen,
  • Städtepartnerschaften,
  • ostseepolitische Maß
  • europapolitischen Interessenvertretung,

2. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine gemeinnützige Gruppe bzw. Institution in Hamburg, die steuerrechtlich anerkannt ist, oder um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, soweit das Interesse Hamburgs weit stärker wiegt als das kommerzielle Interesse des Unternehmens?

3. Verfügt der Antragsteller über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen in dem Bereich, für den er eine Zuwendung anstrebt?

4. Ist der Antragsteller fachlich, personell und organisatorisch in der Lage, das Vorhaben qualifiziert zu planen, durchzuführen, zu kontrollieren und abzurechnen?

5. Führt der Antragsteller international ausgerichtete Projekte gemeinsam mit Partnern in den betreffenden Ländern, Regionen oder Städten durch und werden ggf. ergänzende Förderprogramme bzw. Hilfen einbezogen?

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?