Förderprogramm

Investitionszuschüsse zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bei Schulen in freier Trägerschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Behörde für Schule und Berufsbildung

Referat Betriebswirtschaft, Beteiligungen und Zuwendungen V 38

Hamburger Straße 31

22083 Hamburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als freier Träger einer Ersatzschule planen, das Schulgebäude energieeffizient zu sanieren oder umbauen zu lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Die Behörde für Schule und Berufsbildung gewährt Schulen in freier Trägerschaft Hilfen bei Investitionen in ihre Schulgebäude.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden einschließlich der energetischen Sanierung. Dazu zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 1.000 EUR pro Schülerin und Schüler.

Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 40.000 EUR betragen.

Ihren Antrag richten Sie bitte schriftlich an die Behörde für Schule und Berufsbildung.

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