Förderprogramm

Investive Agrarförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

Weiterführende Links:
Agrarförderung Hamburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb Investitionen planen, die zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umwelt- und klimaschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Sie können die Förderung für folgende Vorhaben bekommen:

  • im Agrarinvestitionsförderprogramm (Teil A) für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter der Primärproduktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Investitionen zur Diversifizierung (Teil B) zur Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen im ländlichen Raum Hamburgs.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Im Agrarinvestitionsförderprogramm

  • beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,
  • können Sie unter bestimmten Bedingungen einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent erhalten
  • beträgt das förderfähige Investitionsvolumen maximal EUR 5 Millionen und das Mindestinvestitionsvolumen EUR 20.000.

Bei der Investitionsförderung zur Diversifizierung

  • beträgt der Fördersatz maximal 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben,
  • ist das Mindestinvestitionsvolumen auf EUR 10.000 begrenzt,
  • liegt der Höchstbetrag für förderfähige Betreuergebühren bei EUR 17.500 und der maximale Fördersatz bei 60 Prozent.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

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