Förderprogramm

Job4000 Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Integrationsamt Hamburg

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

Weiterführende Links:
Job4000

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder Schwerbehinderte aus einem Inklusionsbetrieb übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen.

Sie werden gefördert, wenn Sie

  • für besonders betroffene Schwerbehinderte neue Arbeitsplätze schaffen,
  • ihnen den Wechsel aus einem Inklusionsbetrieb in einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der zweijährigen Eingliederungszuschüsse beträgt je Förderjahr 30 Prozent des Bruttolohnes.

Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben erhalten Sie 2 Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss über 50 Prozent des Bruttolohns inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Integrationsamt Hamburg.

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