Förderprogramm

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zur Modernisierung von Mietwohnungen (Modul A) (externer Link) Informationen zur Modernisierung von Mietwohnungen (Modul B) (externer Link) Informationen zur Modernisierung von Mietwohnungen (Modul C) (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Volltext

Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.

Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).

Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.

Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an

  • einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
  • einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)

durchführen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
  • Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
  • Unternehmen bestimmter Branchen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude (A)
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (B) – 1. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (C) – 2. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Service
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