Förderprogramm

Musikstadtfonds Hamburg

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Behörde für Kultur und Medien

Musikstadtfonds

Hohe Bleichen 22

20354 Hamburg

Weiterführende Links:
Musikstadtfonds Hamburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in der freien Musikszene tätig sind und ein Konzert, Festival oder eine Konzertreihe mit hoher musikalischer Qualität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Teil der lokalen Musikszene genreübergreifend bei der Durchführung von Konzepten und Projekten mit professionellem künstlerischem Standard und hoher programmatischer Qualität.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte, die normalerweise innerhalb eines Jahres durchgeführt werden, wie Konzerte, Konzertreihen und Festivals,
  • Auftritte in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, je nach Empfehlung der Fachjury, höchstens aber EUR 150.000.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.

Sie dürfen für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Die gleichzeitige Unterstützung durch andere Juryförderungen der Behörde für Kultur und Medien ist ausgeschlossen.

Vor Antragstellung wird Ihnen ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Fachreferat empfohlen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vorzugsweise online oder unter Verwendung der vorgesehenen Formulare vor Beginn Ihres Vorhabens spätestens zum 15.6. für das Folgejahr an die Behörde für Kultur und Medien.

Service
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