Förderprogramm

Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson
Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Mietwohnungsneubau für vordringlich wohnungssuchende Haushalte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie bei der Änderung und der Erweiterung von Gebäuden mit bis zu 30 Wohneinheiten in Hamburg für vordringlich wohnungssuchende Haushalte.

Das Förderangebot ist modular aufgebaut. Sie können ein verpflichtendes Grundmodul mit verschiedenen, frei wählbaren Modulen ergänzen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Grundmodule:

  • Neubau mit Grundstücksankauf oder auf eingebrachtem Grundstück,
  • Neubau von Mietwohnungen,
  • Erweiterung oder Änderung von Wohnflächen,
  • barrierereduzierte Grundausstattung.

Ergänzende Module sind:

  • energiesparendes Bauen,
  • nachhaltiges Bauen,
  • barrierefreie Ausstattung,
  • Begegnungsräume,
  • Aufzugsanlagen,
  • Stellplätze für Kfz, Fahrräder, Carsharing und E-Mobilität,
  • Kompaktwohnungen und kompakte Bauvorhaben,
  • Sicherheitstreppenräume,
  • Vollsteinförderung bei Neubau von Gebäuden,
  • Backsteinförderung bei Änderung von Gebäuden,
  • lagetypische grundstücksbedingte Sonderbaukosten und städtebauliche Gestaltungsauflagen,
  • Wettbewerbe,
  • förderungsergänzende Finanzierungen,
  • Förderung ohne Darlehen als laufenden Zuschuss.

Sie erhalten die Förderung je nach Maßnahme als zinsvergünstigtes Darlehen oder als laufenden beziehungsweise einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens.

Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 40 Jahre.

Ihren Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

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