Förderprogramm

Projektfonds Medien und Bildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

Ansprechpunkt:

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung

Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ)
Sachgebiet Jugendinformation und Öffentlichkeitsarbeit
Lars Hertling

Dammtorstraße 14

20354 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zum Projektfonds für Medien und Bildung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Der Projektfonds Medien und Bildung Hamburg unterstützt Medienbildungsprojekte in Hamburg. Die Fördergelder werden von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) über das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) verwaltet.

Volltext

Das Ziel ist die Förderung von Projekten, die im Bereich der Förderung digitaler Kompetenzen, Medienkompetenz und Medienbildung angesiedelt sind. Hierdurch soll allen in Hamburg lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern ihr Recht auf Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Situation und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status – ermöglicht werden. Die Ziele des Fonds Medien und Bildung sind an den Kompetenzbereichen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ angelehnt und sollen zu einer besseren Einbindung dieser Strategie in Hamburg führen. Weitere definierte Ziele sind unter anderem die Stärkung der Mündigkeit in der von Digitalisierung geprägten Welt sowie die Förderung des Verständnisses der digitalen Transformationsprozesse, die Fokussierung der individuellen Entfaltung und die Entwicklung der 4Ks (Kreativität, Kollaboration, Kritikfähigkeit, Kommunikation), die alle in den sechs Kompetenzbereichen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ operationalisiert sind.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

  1. Bewerbung: Einreichung einer Projektskizze im Rahmen eines Ideenwettbewerbs. Nutzen Sie dazu bitte ab 01.01.2026 das Bewerbungsformular und beachten Sie die Förderrichtlinie. Die Bewerbung senden Sie bitte bis zum 08.03.2026 an medienbildungsfonds@bsfb.hamburg.de
  2. Antragstellung: Nach der Jury-Auswahl muss ein detaillierter Antrag gestellt werden.
  3. Bewilligung und Auszahlung: Nach positiver Entscheidung wird ein schriftlicher Zuwendungsbescheid erlassen.
  4. Verwendungsnachweis: Innerhalb von 6 Monaten nach Projektende muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, vorgelegt werden.

Bewerbungsschluss für Projekte, die im folgenden Schuljahr geplant sind, ist der 08.03.2026.

Die Jurysitzung erfolgt einige Wochen später.  Dann wird über die Bewerbungen beraten und entschieden. Bei einem positiven Entscheid seitens der Jury werden Sie aufgefordert, einen entsprechenden Antrag an die Zuwendungsabteilung zu stellen. Danach folgt der Bescheid.

Beachten Sie bitte, dass der Beginn der Maßnahmen, für die die Mittel verwendet werden sollen, erst nach dem Start des Zuwendungszeitraums liegen kann. Der formale Start hierfür ist der 01.08. eines Jahres. Wenn Sie früher starten wollen beziehungsweise müssen, dann kontaktieren Sie bitte die Behörde für Schule und Berufsbildung.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hamburger Institutionen und Initiativen,
  • freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Einzelpersonen (natürliche Personen)

sowie Kooperationen mit staatlichen oder privaten Schulen (in diesen Fällen muss der Antrag vom nichtschulischen Partner gestellt werden).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Projektfonds Medien und Bildung Hamburg
vom: 01.02.2025
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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