Förderprogramm

RISA-Förderung Regenwasserzisternen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Beratung, Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung von Regenwasserzisternen (externer Link) eAntragsportal der IFB Hamburg: Hier können Sie Ihren Antrag stellen (externer Link) Informationen zur Regenwasserinfrastrukturanpassung (RISA) in Hamburg (externer Link) Webseite von HAMBURG WASSER (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Mit der RISA-Förderung Regenwasserzisternen fördert die Stadt Hamburg die Installation von Regenwasserzisternen ab 2.000 Liter zu Bewässerungszwecken und schont damit die Trinkwasservorräte.  

Volltext

Mit dem RISA-Förderprogramm Regenwasserzisternen werden Sie in der Anschaffung und Installation einer Regenwasserzisterne finanziell unterstützt. Gefördert werden Zisternen mit einem Fassungsvermögen ab 2.000 Litern, die Sie zur Bewässerung von Gärten und Außenanlagen nutzen können. 

Eine Zisterne sammelt Niederschlagswasser, dass beispielsweise von Ihrem Dach abfließt, und speichert es für den späteren Gebrauch. Auf diese haben Sie in trockenen Zeiten eine zusätzliche Wasserquelle. Gleichzeitig verringern Sie Ihren Trinkwasserverbrauch.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Förderung beträgt 40 Prozent für Privatpersonen beziehungsweise maximal 1.500 EUR je Grundstück und 30 Prozent für Unternehmen sowie sonstige Organisationen (inklusive Wohnungseigentümergemeinschaften) beziehungsweise maximal 3.000,00 EUR.

Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführender Link). Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle können Sie Ihr Vorhaben starten.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Antrag auf die RISA-Förderung Regenwasserzisterne ist online über das eAntragsportal der IFB Hamburg zu stellen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
  • Holen Sie ein Angebot ein.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über eine Bewilligung.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • Eigentumsnachweis (beispielsweise Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag)
  • Lageplan/Flurkarte
  • Angebot/Kostenvoranschlag/bei Eigenleistung: Kostenschätzung Material

Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Bearbeitungsdauer

Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt innerhalb von 1 bis 2 Wochen.

Fristen

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem nicht rückzahlbaren Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, das Sie die Anlage freiwillig errichten. Vorhaben, für die durch rechtliche Anforderungen oder vertragliche Verpflichtungen (zum Beispiel städtebauliche Verträge) der Bau von Regenwasserspeicher vorgeschrieben ist, werden nicht gefördert
  • Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
  • Das Grundstück muss bebaut sein.
  • Der Regenwasserspeicher muss ein Mindestvolumen von 2.000 Litern fassen.
  • An den Regenwasserspeicher müssen niederschlagsrelevante Flächen (zum Beispiel Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen werden. Der Regenwasserspeicher darf nur mit unbelastetem Niederschlagswasser gespeist werden.

Die Grundstücksentwässerung darf nicht nachteilig beeinflusst werden. Das Volumen des Regenwasserspeichers darf nicht auf das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendige Regenrückhaltevolumen bei einer Einleitmengenbegrenzung in die Kanalisation oder Gewässer, beim Überflutungsnachweis oder bei der Dimensionierung der Versickerungsanlagen berücksichtigt werden.

Sprachen

Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.

weitere Informationen

Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführender Link) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

Rechtsgrundlage

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