Förderprogramm

Förderung von Wärmeschutz im Gebäudebestand

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpunkt:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung von Wärmeschutz im Gebäudebestand (externer Link) eAntragsportal der IFB Hamburg: Hier können Sie Ihren Antrag stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihr Haus energetisch modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung Ihres Eigenheims oder Mehrfamilienhauses mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle,
  • den verpflichtenden hydraulischen Abgleich,
  • den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe,
  • Backsteinfassaden sowie
  • zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Bauteile und Bauteilgruppen.

Für umfangreiche energetische Modernisierungsvorhaben wird zusätzlich

  • ein Modernisierungsbonus Basis von 20 Prozent bei 3 Maßnahmen und
  • ein Modernisierungsbonus Plus von 30 Prozent bei mindestens 4 Maßnahmen gewährt.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen lassen und eine Baubegleitung einbinden.
  • Sie müssen die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Bei der Bauausführung müssen Sie umweltfreundliche Materialien bevorzugen.
  • Mit der Maßnahme dürfen Sie nicht vor der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle beginnen.

Rechtsgrundlage

Service
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