Förderprogramm

Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

zuständiger Landrat

Weiterführende Links:
Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen zum Beispiel in Baumaßnahmen, Modernisierungen oder Maschinen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie investive Maßnahmen in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen planen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
  • Investitionen in Bewässerungsanlagen (bei Erstanschaffung nur wassersparende Technik), 
  • Investitionen in Frostschutzberegnungsanlagen (nur für Sonderkulturen),
  • den Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware,
  • allgemeine Aufwendungen, zum Beispiel für Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patenten und Lizenzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Erfüllung besonderer Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung bis zu 40 Prozent,
  • bei Erfüllung besonderer Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung im Zusammenhang mit spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz bis zu 50 Prozent,
  • für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen bei einer Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Rindern oder einer Umstellung der Sauenhaltung mit Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung und zur Installation eines weichen oder elastisch verformbaren Liegebereichs bei der Kälberhaltung bis zu 30 Prozent,
  • bei Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse und spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz bis zu 40 Prozent,
  • für Investitionen in Bewässerungsanlagen bis zu 30 Prozent,
  • für bestimmte nichtproduktive Investitionen bis zu 75 Prozent sowie
  • für sonstige Investitionen und Erschließungsmaßnahmen bis zu 20 Prozent

des förderfähigen Investitionsvolumens.

Sie können den Zuschuss erhöhen

  • um 10 Prozent für Investitionen im Rahmen einer Kooperation und für Modernisierungsmaßnahmen für eine besonders tiergerechte Haltung,
  • um 20 Prozent für Investitionen im Rahmen einer Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP).

Sie erhalten zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000, wenn Sie Junglandwirtin oder Junglandwirt sind.

Die Höhe des Zuschusses für Betreuung beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren.

Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 20.000 und maximal EUR 5 Millionen. Sie können es in der Förderperiode 2023–2027 einmal ausschöpfen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den zuständigen Landrat.

Der Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und von Umweltbelastungen führen, wird seit 1.1.2021 bis zum 31.12.2024 aus Mitteln der GAK sowie des ELER nicht gefördert.

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