Förderprogramm

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Aufstiegsprämie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Zuständige Kammer Hessen

Weiterführende Links:
Aufstiegsprämie

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung nach BBiG beziehungsweise HwO erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit einer Aufstiegsprämie bei erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfung.

Sie erhalten eine Prämie für eine erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Prämie).

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bis zum 31. Mai 2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro.

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung ab dem 1. Juni 2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro.

Ihren Antrag richten Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) an die zuständige Kammer als Begleitstelle.

Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Referat Berufliche Bildung.

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