Förderprogramm

Aufstiegsprämie für berufliche Aufstiegsqualifizierung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main

Kaiserleistraße 29 – 35

63067 Offenbach am Main

Tel: +49 611 774-7333 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zur Aufstiegsprämie und Liste der Begleitstellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit einer Aufstiegsprämie bei erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfung.

Sie erhalten eine Prämie für eine erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Prämie).

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bis zum 31.05.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR.

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung ab dem 01.06.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 3.500 EUR.

Ihren Antrag richten Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) an die zuständige Kammer als Begleitstelle.

Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Referat Berufliche Bildung.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Aufstiegsprämie in wenigen Schritten über die benannten Begleitstellen.

  • Sie erhalten Ihr Prüfungszeugnis von der zuständigen Stelle, wie zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und fügen die erforderliche Selbsterklärung bei.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres Zeugnisses innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Begleitstelle ein.
  • Die Begleitstelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Nach einer erfolgreichen Prüfung zahlt die Begleitstelle die Aufstiegsprämie an Sie aus.

Fristen

  • Ausschlussfrist: Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum Ihres Prüfungszeugnisses einreichen.
  • Laufzeit der Richtlinie: Die Förderung ist für Beihilfen im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bis zum 30.06.2027 befristet.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) auf dem DQR-Niveau 6 oder 7 bestanden haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis erhalten.
  • Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses liegt Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (einzureichen über die zuständige Begleitstelle).
  • Kopie des Prüfungszeugnisses (mit dem Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses).
  • Selbsterklärung zum Hauptwohnsitz und zum Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Anmeldung und der Ergebnisfeststellung.

Hinweis zum Ansprechpunkt

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt durch Begleitstellen, die von dem für berufliche Bildung zuständigen hessischen Ministerium benannt werden. Die Kontaktdaten der Begleitstellen und weitere Informationen werden auf der Internetseite des für berufliche Bildung zuständigen hessischen Ministeriums veröffentlicht (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) (Teil I, Nr. 4)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

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