Förderprogramm

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 0611 7740

Fax: 0611 7747429

WI Bank

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie überbetriebliche Ausbildungslehrgänge oder andere Maßnahmen durchführen, die die Qualität der Erstausbildung verbessern und sie an die hohe fachliche Spezialisierung von Betrieben anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Durchführung Überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge (ÜAL), die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr),
  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr),
  • sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, und Berufsorientierung nach den Vorgaben des Bundesprogramms.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Lehrgängen der Grundstufe bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei Lehrgängen der Fachstufe bis zu 50 Prozent der Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anerkannt sind und mitgefördert werden, beziehungsweise ein Drittel der Kosten je Teilnehmenden für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht anerkannt sind, sowie
  • für sonstige Maßnahmen abhängig von der Art des Vorhabens bis zu 50 Prozent oder bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei internatsmäßiger Unterbringung erhalten Sie eine Pauschale von EUR 8,50 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und Tag.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

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