Kurztext
Wenn Sie Ausbildungsplätze für Menschen zur Verfügung stellen, deren Berufsausbildung aus verschiedenen Gründen unterbrochen oder erschwert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit
- hessischen Auszubildenden bei einer auf Insolvenz, teilweisen Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder auf einem sonstigen Abbruch der Ausbildung beruhenden Unterbrechung der Ausbildung,
- hessischen Jugendlichen, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben und im Anschluss an die Haftentlassung die begonnene Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb fortsetzen,
- hessischen Altbewerberinnen und -bewerbern, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen,
- hessischen Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses entspricht der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für höchstens 6 Monate. Bei nicht tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten die orts- und landesüblichen Vergütungssätze.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel. Mit der Ausbildung kann dann förderunschädlich begonnen werden.