Förderprogramm

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Regierungspräsidium Kassel

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Weiterführende Links:
Ausbildungsplatzförderung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ausbildungsplätze für Jugendliche in Hessen schaffen, die höchstens einen Hauptschulabschluss haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Schaffung von Ausbildungsstellen für junge Menschen, die die allgemeinbildende Schule nach der Klasse 9 mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen haben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im 1. Ausbildungsjahr 50 Prozent und im 2. Ausbildungsjahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn in dem Jahr, in dem das Ausbildungsverhältnis begonnen wird, an das Regierungspräsidium Kassel. Die jeweiligen Antragsfristen werden vom Regierungspräsidium Kassel veröffentlicht.

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