Förderprogramm

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main

Kaiserleistraße 29 – 35

63067 Offenbach am Main

Tel: +49 611 774-7333 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung von Projekten der beruflichen Bildung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Sie möchten die berufliche Aus- und Weiterbildung in Hessen qualitativ verbessern? Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten von besonderem Landesinteresse. Dies betrifft vor allem innovative Vorhaben zu aktuellen Themen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Digitalisierung oder der Nachhaltigkeit. Auch Projekte für spezielle Zielgruppen können eine Förderung erhalten.

Sie erhalten die Unterstützung als Zuschuss. Das Land übernimmt bis zu 80 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres individuellen Ausgaben- und Finanzierungsplans. Ihr Projekt muss in Hessen stattfinden. Ziel ist die Förderung Ihrer beruflichen Entwicklung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in folgenden Schritten beantragen:

  • Schritt 1: Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) herunter.
  • Schritt 2: Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag mit dem Konzept bei der WIBank ein.
  • Schritt 3: Die WIBank prüft Ihren Antrag und Ihr Fachkonzept.
  • Schritt 4: Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Fristen

Die Antragstellung ist bis zum 30.06.2027 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss sich einem akuten Problem auf dem Ausbildungsmarkt oder einem aktuellen Thema der Aus- oder Weiterbildung widmen, das kann beispielsweise sein:
    • ein innovatives Projekt, das sich mit Fragen der Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beschäftigt,
    • ein Projekt, das sich besonderen Zielgruppen im Rahmen der beruflichen Bildung und Orientierung widmet, deren Leistungsniveau angehoben und deren berufliche Entwicklung gefördert werden soll.
  • Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten (Ausschlussgründe):

  • Sie sind eine Behörde des Bundes oder eines Landes.
  • Ihr Vorhaben hat kein besonderes Landesinteresse.
  • Sie fördern Ehegatten oder Verwandte ersten und zweiten Grades.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für Ihren Antrag folgende Unterlagen ein:

  • Schriftlicher Förderantrag auf den Vordrucken der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
  • Ausführliches Konzept zum Vorhaben.
  • Angaben zu Arbeitsschritten und geplanten Ergebnissen.
  • Detaillierter Personalplan und Aufgabenplan.
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projekts.
  • Detaillierter Ausgabenplan und Finanzierungsplan.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) (Teil I, Nr. 5)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

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