Förderprogramm

Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main

Kaiserleistraße 29 – 35

63067 Offenbach am Main

Tel: +49 611 774-7333 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „Wirtschaft integriert“ (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte durchführen möchten, die ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf dabei unterstützen, eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei Vorhaben, die als Gesamtkonzept von systematisch miteinandern verknüpften Maßnahmen ausbildungsinteressierte Personen in Hessen mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Ausbildung integrieren und bis zum Erwerb eines Berufsabschlusses begleiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die als Förderkette aufeinander aufbauen und aus folgenden Phasen bestehen:

  • Berufsorientierung mit Erprobung in mindestens 3 Berufsfeldern (4 Monate plus 2 Monate optionales Praktikum),
  • Einstiegsqualifizierung (ergänzt die betriebliche Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III) und
  • Ausbildungsbegleitung während einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) ergänzend zur betrieblichen Ausbildungspraxis und zum Berufsschulbesuch.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Programmkoordinierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und der einzelnen Programmphase und wird als Standardeinheitskostensatz (SEK) pro Personalstelle und Teilnehmerin und Teilnehmer je Monat festgelegt (Förderpauschale).

Die Höhe des Zuschusses für Programmkoordinierung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung für das Programm „Wirtschaft integriert“ über einen Bildungsträger wie folgt beantragen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit dem Projektträger zur Antragsberatung auf, um die Eignung des Vorhabens zu klären.
  • Schritt 2: Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) herunter.
  • Schritt 3: Erstellen Sie ein ausführliches Gesamtkonzept für die Förderkette (Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Ausbildungsbegleitung).
  • Schritt 4: Reichen Sie den schriftlichen Antrag zusammen mit dem Konzept und dem Finanzplan bei der WIBank ein.
  • Schritt 5: Die WIBank prüft Ihren Antrag und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  • Schritt 6: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.

Fristen

Die Antragstellung ist bis zum 30.06.2027 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihres Vorhabens sind Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen mit besonderem Sprachförderbedarf.
  • Innerhalb des Programms müssen Sie nahtlose Förderübergänge und Anschlussförderungen sowie hessenweite Teilnahmemöglichkeiten gewährleisten.
  • Die Fördermaßnahmen sind in Hauptverantwortung durch eine Antragstellerin oder einen Antragsteller mit Sitz in Hessen durchzuführen und zu koordinieren. Sie können die Maßnahmen in Kooperation mit Dritten durchführen.
  • Sie müssen in die Programmphasen durchgängig Elemente der berufsbezogenen Sprachförderung, Lernunterstützung, Integrationsunterstützung und sozialpädagogischen Begleitung integrieren.
  • Die Programmkoordinierung muss folgende Aufagen übernehmen: Steuerung der Durchführungsprojekte, Qualitätsmanagement (Sicherung eines einheitlichen Qualitätsstandards an allen Standorten), Zusammenarbeit mit dem Steuerkreis auf Landesebene, Netzwerkarbeit auf Landesebene, Monitoring und Berichterstattung, Betreiben einer Telefonhotline, Betreiben einer Internetseite für das Programm, Marketing (Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben) sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn das Vorhaben bereits vor der Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides begonnen wurde (Refinanzierungsverbot). Zudem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck bereits andere Landesmittel in Anspruch genommen werden. Für Teilnehmende mit ausländischer Staatsangehörigkeit darf kein Beschäftigungsverbot vorliegen. Berufsausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten und zweiten Grades sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Ausführliches Gesamtkonzept (Arbeitsschritte, Personal- und Aufgabenplan).
  • Detaillierter Zeit-, Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Nachweise über die geplanten Ergebnisse und Zielerreichung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung (Förderrichtlinie Berufliche Bildung) (Teil I, Nr. 6)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

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