Förderprogramm
- Förderart:
- Garantie
- Förderbereich:
- Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Hessen
- Förderberechtigte:
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 9491760
Fax: 0611 94917676
- Weiterführende Links:
- Garantien für Beteiligungen
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Hessen
Ziel und Gegenstand
Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt Garantien für Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen.
Es werden vornehmlich Garantien für die Mitfinanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, die Markteinführung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen übernommen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen.
Voraussetzungen
Eine Beteiligung darf nicht der Sanierung der Finanzverhältnisse oder einer Umschuldung dienen.
Art und Höhe der Förderung
Die Beteiligung soll maximal EUR 1,5 Millionen betragen, wobei die Garantie 70 Prozent der Beteiligungssumme nicht übersteigen darf.
Antragsverfahren
Zunächst ist ein Antrag auf Übernahme einer Beteiligung an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) zu richten. Diese prüft den Antrag und leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.
Nach positivem Bescheid wird ein Beteiligungsvertrag mit der MBG geschlossen.
Weitere Informationen können im Internet abgerufen werden.
Quelle
Informationen der Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Stand Dezember 2023.