Förderprogramm

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Gustav-Stresemann-Ring 9

65189 Wiesbaden

Tel: 0611 15070

Fax: 0611 150722

Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Weiterführende Links:
Bürgschaft ohne Bank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder als bestehendes Unternehmen durch die direkte Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt die Erstprüfung für Ihren Kredit und übergibt Ihnen die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.

Sie erhalten die Bürgschaft für

  • Neu-/Franchisegründungen,
  • tätige Beteiligungen (Teilhabe an einem bestehenden Unternehmen),
  • Übernahme (Kauf) von Betrieben,
  • Betriebserweiterungen/-verlagerungen,
  • Anlageinvestitionen (Immobilienerwerb, Bauvorhaben, Einrichtungen, Maschinen),
  • Warenlager, Betriebsmittel, Avalkredite.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages bei Investitionen und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittel. Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, erhalten maximal 80 Prozent.

Der Fremdkapitalbedarf kann für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen bis zu EUR 450.000, bei Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen bis zu EUR 650.000 betragen.

Ihren Antrag richten Sie bitte direkt an die Bürgschaftsbank Hessen GmbH.

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