Förderprogramm

Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium der Finanzen

Ansprechpunkt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Hauptsitz Offenbach am Main
MAIN PARK

Kaiserleistraße 29–35

63067 Offenbach am Main

Tel: 069 913203, Hotline: 0611 7747333

Fax: 069 91324636

WI Bank

Weiterführende Links:
Kundenportal WIBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer Investitionen in Ihre Wohngebäude oder Gebäude mit sozialen Einrichtungen planen, kann das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung oder Schaffung von Wohnraum, einschließlich des Ersterwerbs,
  • die Modernisierung von Wohnraum, besonders energetische Modernisierung,
  • der Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung,
  • die Anschlussfinanzierung von verbürgten Krediten auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel,
  • die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen,
  • die Errichtung, Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und -heime, Tageseinrichtungen für Kinder),
  • die energetische Modernisierung und/oder der altersgerechte Umbau des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen als Verbandskredit gewährt werden, sowie
  • Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie Kauf und Installation der in diesem Zusammenhang erworbenen Batteriespeicher und der Steuer- und Regelungstechnik.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 Prozent der Gesamtkosten.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei EUR 10.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte je nach Ihrem Vorhaben entweder an den zuständigen Magistrat oder Kreisausschuss oder an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Beantragen Sie eine Förderung von Photovoltaikanlagen, reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal bei der WIBank ein.

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