Förderprogramm

Cybersicherheitsforschung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit
Malte Kuckel

Friedrich-Ebert-Allee 12

65185 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Cybersicherheit – Forschungsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule Forschungsprojekte im Bereich der Cybersicherheit umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Studien, auch Machbarkeitsstudien,
  • Umsetzungskonzepte einschließlich der beispielhaften Umsetzung sowie
  • Prototypen, Demonstratoren und anwendungsfähige Software.

Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.

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