Förderprogramm

Denkmalförderrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Ansprechpunkt:

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Schloss Biebrich

Rheingaustraße 140

65203 Wiesbaden

Tel: +49 611 690-60

Fax: +49 611 690 614-0

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Weiterführende Links:
Förderung und Recht – Recht, Steuern und Zuwendungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen in die Erhaltung von Denkmalen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei denkmalpflegerischen Vorhaben an hessischen Kulturdenkmälern oder an Teilen von diesen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Substanzerhaltung sowie für denkmalbedingte Mehraufwendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung hängt von der Dringlichkeit der Maßnahme und der Bedeutung des Kulturdenkmals ab.

Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 31.1. eines Jahres an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?