Förderprogramm

Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Hochschule, Unternehmen, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Ansprechpunkt:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Georg-August-Zinn-Straße 1

65183 Wiesbaden

Weiterführende Links:
Distr@l: Digitalisierung stärken – Transfer leben Distr@l: Digitale Innovations- und Technologieförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben im Bereich Digitalisierung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie bei innovativen Digitalisierungsvorhaben und auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Förderlinien:

  • Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1)
  • Digitale Produktinnovationen (Förderlinie 2A)
  • Digitale Prozessinnovationen (Förderlinie 2B)
  • Digitale Pioniere ( Förderlinie 2C)
  • Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung (Förderlinie 3)
  • Validierungsforschung im digitalen Kontext (Förderlinie 4A)
  • Wachstum im digitalen Kontext (Förderlinie 4B)

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Machbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
  • digitale Produktinnovationen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
  • digitale Prozessinnovationen zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000,
  • digitale Pioniere bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000,
  • Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million,
  • Validierungsforschung im digitalen Kontext bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, und
  • Wachstum im digitalen Kontext im 1. Jahr bis zu 100 Prozent und im 2. Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 160.000.

Das Förderverfahren ist zweistufig (Ausnahme: Für die Förderlinie 1 Machbarkeitsstudien gilt ein einstufiges Antragsverfahren). In der 1. Stufe reichen Sie bitte zu bekannt gebenener Einreichfrist eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation ein.

In der 2. Stufe werden Sie aufgefordert, Ihren Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorzulegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Darüber hinaus werden zeitlich befristete themenspezifische Förderaufrufe (Calls) durchgeführt.

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