Förderprogramm

Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Hessen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ansprechpunkt:

zuständiger Landrat

Weiterführende Links:
Ländliche Räume – Dorfentwicklung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur zukunftsfähigen Entwicklung von Kommunen im ländlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben, die der Weiterentwicklung hessischer Dörfer dienen. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der Programme „Dorfmoderation“ und „Dorfentwicklung“.

Im Programm „Dorfmoderation“ können Sie eine Förderung für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von Konzepten zu kommunalen Veränderungsprozessen erhalten.

Das Programm „Dorfentwicklung“ besteht aus folgenden Bereichen:

  • Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen,
  • Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements,
  • dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe,
  • örtliche Infrastruktureinrichtungen,
  • Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen,
  • städtebaulich verträglicher Rückbau,
  • Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche.

Außerdem können Sie eine Förderung im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses

  • beträgt für Vorhaben im Programm „Dorfmoderation“ 55 bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 37.500,
  • ist im Programm „Dorfentwicklung“ abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und Ihrem Vorhaben; der Förderzeitraum beträgt normalerweise 6,5 Jahre.

Ihren Antrag richten Sie mit den erforderlichen Projektunterlagen an den für Sie zuständigen Landrat. Falls Sie als Landrat den Antrag stellen, senden Sie ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Wetzlar.

Für eine Förderung im Programm „Dorfentwicklung“ müssen Sie als Kommune zunächst ein kommunales Entwicklungskonzept einreichen, normalerweise bis zum 1.2. eines Jahres. Nach Anerkennung als Förderschwerpunkt können Sie Ihren Antrag einreichen.

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